Maßnahmen der Primärprävention (nach
§ 20 SGB V) können von den Krankenkassen gefördert werden.
Betriebe können bei den Krankenkassen vorab anfragen und einen Antrag auf Förderung der geplanten Maßnahme stellen.
Folgende Kurse sind zertifiziert und entsprechen den Leitlinien des § 20 und 20a SGB V:
Die zertifizierten Kurse müssen die von den Krankenkassen definierten Vorgaben inhaltlich und zeitlich erfüllen. Sie finden in der Regel in 8-10 Einheiten à 60-90 Minuten statt. Kompaktseminare an 2-4 Tagen (z.B. an 2 Wochenenden) sind möglich.
Kurskosten: 80-100 Euro / Kurs/TN - max. 12 Teilnehmer
Förderungen meiner Kurse sind auf Anfrage bis zu 80% durch die meisten Krankenkassen möglich.
Projekte im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können auf Anfrage ebenfalls von den Krankenkassen unterstützt werden (§ 20a SGBV).
Betriebliche Maßnahmen nach § 20a SGB V, die durch Sie als Arbeitgeber und nicht durch die Krankenkasse gefördert werden, können steuerfrei sein und bis zu einem Freibetrag von 500 €/ Mitarbeiter/ Jahr geltend gemacht werden.
Bei einmaligen oder individuellen Einzelberatungen gehen Sie von einem Stundensatz von 80.- Euro aus.